Personalleasing
Zu den Begrifflichkeiten Personalleasing, Leiharbeit, Zeitarbeit:
Bei der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um ein dreiseitiges Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Verleih- und Entleihfirma.
Sie liegt im Trend und stellt für die Entleihfirma ein Instrument zur externen Flexibilisierung des Personaleinsatzes dar. Mit derzeit knapp einer Million Beschäftigten in Deutschland bildet sie eine feste Größe am Arbeitsmarkt.
Bereits seit dem Jahr 1999 stellen wir unseren Kunden "Fachpersonal auf Zeit" im Bereich des Bauhauptgewerbes, speziell Hoch- und Tiefbau zur Verfügung.
Im Jahr 2002 erteilte uns die Bundesagentur für Arbeit die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Unsere Registriernummer lautet 102/99.
Viele namhafte Bauunternehmen aus dem Gebiet der gesamten Bundesrepublik zählen zu unseren Kunden.
Vorteile im Überblick
- Sie haben feste und kalkulierbare Stundenverrechnungssätze.
- Bei Krankheit oder Urlaub Ihrer eigenen Mitarbeiter sind Sie durch den Einsatz unserer Fachkräfte in der Lage Ihre Bauvorhaben termingerecht fertigzustellen.
- Sie können Ihr Auftragsvolumen erhöhen und somit problemlos Auftragsspitzen abdecken.